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AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltungsbereich

 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Robert Kastner (im Nachfolgenden nach der freien Unternehmensbezeichnung „kastner.jobs" genannt) und seinen Vertragspartnern, im folgenden kurz Kunden genannt, insbesondere für die Vermittlung von Personal und den Einsatz von Leiharbeitskräften.

Die Firma kastner.jobs erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wobei allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keinesfalls zur Anwendung gelangen, auch dann nicht, wenn sie Bestimmungen beinhalten, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt werden.

 

II. Vertragsabschluß


Sämtliche Angebote der Firma kastner.jobs sind freibleibend.

Verträge kommen erst in dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Firma kastner.jobs den erteilten Auftrag schriftlich bestätigt.

 

III. Preise

Die angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern für einzelne Leistungen der Firma kastner.jobs nicht ausdrücklich fixe Preise vereinbart werden gelten die für den Zeitpunkt der Leistungserbringung von der Firma kastner.jobs jeweils verrechneten Preise als vereinbart.

 

IV. Zahlungskonditionen


Zahlungsziel ist 10 Tage nach Rechnungsdatum, zahlbar ohne Abzüge.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug der Firma kastner.jobs sämtliche Aufwendungen zur Betreibung der Forderung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

 

V. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand


Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Vertragsbedingungen wirksam.

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Firma kastner.jobs und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht für Neumarkt am Wallersee.

 

 

 

BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

In Ergänzung der allgem. Geschäftsbedingungen werden für folgende Tätigkeiten nachstehende besondere Geschäftsbedingungen vereinbart:


A.) Arbeitsvermittlung

 

Eine Leistung im Sinne der Arbeitsvermittlung kommt erst zustande, wenn ein Arbeitgeber einen von der Firma kastner.jobs vermittelten Arbeitnehmer in ein Beschäftigungsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder Werkvertrag übernimmt und wird mit einer Vermittlungsprovision in der Höhe eines Bruttomonatsgehalts vereinbart. 

Sollte das Dienstverhältnis innerhalb von 3 Monaten enden, wird die Firma kastner.jobs ohne weitere Kosten einen passenden Ersatzkandidaten stellen oder - wenn dies nicht möglich war - das Honorar zurückerstatten.

Wenn kein Arbeitnehmer vermittelt werden konnte, entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten, da aufgrund der gesetzlichen Richtlinien für Arbeitsvermittler kein Vermittlungsanspruch für Arbeitgeber und Bewerber besteht.

 

 

B.) Schaltung von Inseraten und Werbemitteilungen

 

Für den Inhalt und die Richtigkeit sowie die Zulässigkeit der zur Schaltung eines Inserates zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Die Firma kastner.jobs  ist insbesondere nicht verpflichtet, das beauftragte Inserat auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. Ein Inseratenauftrag gilt erst dann als angenommen, wenn dies von der Firma kastner.jobs akzeptiert und bestätigt wird.

 

Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, die Firma kastner.jobs von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus irgendeinem Grunde im Zusammenhang mit der Ausführung des Inseratenauftrages erwachsen können. Werden bei der Beauftragung des Inserates Immaterialgüterrechte benutzt, haftet ausschließlich der Kunde für die Berechtigung der Nutzung und erklärt bereits bei Erteilung des Auftrages, daß er hiezu berechtigt ist.

 

Jedenfalls ist der Kunde verpflichtet, das geschaltete Inserat unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw soferne vorgesehen nach Übermittlung eines Bürstenabzuges zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.

Die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht.

 

Jedenfalls ist die Haftung jedoch für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.

 

 

 

C.) Personalleasing

 

Die Firma kastner.jobs betreibt Personalleasing nur zur Begründung von langfristigen Beschäftigungsverhältnissen = Übernahmeleasing.

Der Kunde darf den überlassenen Arbeitnehmer nur zu den mit der Firma kastner.jobs  vereinbarten Dienstleistungen heranziehen. Erbringt der überlassene Arbeitnehmer tatsächlich Leistungen einer höherwertigeren Qualifikationsstufe, so gilt dies als vertraglich geleistet und ist diese entsprechend zu entlohnen.

 

Der Kunde ist für die Dauer der Überlassung für die Einhaltung sämtlicher Arbeitnehmerschutzvorschriften sowie die Fürsorgepflichten verantwortlich. Weiters erklärt der Kunde, dass durch den Einsatz der überlassenen Arbeitskraft für die Arbeitnehmer im Beschäftigungsbetrieb keine Beeinträchtigung der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorliegt und keine Gefährdung der Arbeitsplätze bewirkt wird.

 

Die Normalarbeitszeit der überlassenen Arbeitnehmer richtet sich nach den arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Der überlassene Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, im Namen der Firma kastner.jobs  Erklärungen abzugeben oder Geld zu übernehmen. Wenn ein überlassener Arbeitnehmer fachlich nicht entspricht, kann der Kunde den Auftrag am ersten Tag bzw. bei groben Fehlleistungen im Sinne von Entlassungsgründen jederzeit ohne Kosten beenden.

 

Sofern keine ausdrückliche Befristung vereinbart wird, wird der Personalleasingvertrag grundsätzlich auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen per Freitag bei Arbeitern und 6 Wochen per 15. oder letzten des Monats bei Angestellten schriftlich aufgekündigt werden. Wenn im Auftragstragszeitraum aufgrund kollektivvertraglicher Änderungen neue Stundensätze zur Anwendung kommen, gelten diese im Rahmen der kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen als vereinbart.

 

Das vom Kunden eingesetzte Leasingpersonal ist dort weisungsgebunden sodaß der Kunde für eine sachgemäße Einschulung der überlassenen Mitarbeiter verantwortlich ist. Das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz kommt auch bei überlassenen Arbeitskräften zur Anwendung - auch sind überlassene Mitarbeiter bei der Meldung an Versicherungsgeber v.a. bei der Betriebshaftpflicht zu berücksichtigen. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerschutzbedingungen für eingesetztes Leasingpersonal sowie für deren Beschäftigung im Rahmen der jeweiligen kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit verantwortlich.

 

Die Überlassung von Arbeitskräften erfolgt jedenfalls unter der vereinbarten Bedingung, daß diese zumindest im Rahmen der Normalarbeitszeit im Ausmaß von 38,5 Wochenstunden beim Kunden eingesetzt werden. Ein unter der Normalarbeitszeit liegender Einsatz der überlassenen Arbeitskräfte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

 

Die Übernahme eines überlassenen Mitarbeiters in ein fixes Dienstverhältnis beim Beschäftigerbetrieb  ist nur nach vorheriger Ankündigung des Beschäftigers und nach einer mindestens 6-monatigen Dauer der Überlassung möglich. Allen voran ist natürlich das Einverständnis des Mitarbeiters oberste Vorraussetzung.